Hochwassermaßnahmen

Wir Vohburger hatten im August 2013 und im Juni 2024 großes Glück, dass die Regenfälle stoppten, als das Wasser jeweils wenige Zentimeter unterhalb der Oberkante der Hochwassermauern in der Bahnhofstraße und im Bleichgries stand. Es war reines Glück, dass die sog. vorgezogenen Hochwassermaßnahmen in der Innenstadt von Vohburg gerade noch ausreichten.

Darauf können wir uns als gewählte Kommunal-Politikerinnen und -Politiker und erst recht als betroffene Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht verlassen. Deshalb müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, die nicht ein jahrelanges Planfeststellungs- bzw. Raumordnungsverfahren voraussetzen, bevor sie zur Umsetzung gelangen. Dazu haben wir (Aktive Vohburger) uns Anfang März 2025 mit folgenden Fragen an das Wasserwirtschaftsamt IN (WWA) gewandt. Die jeweiligen Antworten aus dem WWA finden Sie unmittelbar bei der Fragestellung.

Nach den großen sog. 100-jährigen Hochwassern von 1994 und 1999 in Vohburg war die „Flutmuldenlösung“, die einen Großteil des Wassers im Südosten um die Stadt herumleiten sollte, bereits von Ihrem Amt mit Genehmigung der ROB untersucht worden. Bei den in der Folge umgesetzten Hochwasserschutz-Maßnahmen (Mauern, Dämme, Pumpwerke) heißt es in Ihren „Ausführungen und Erläuterungen zur Hochwasserfreilegung Vohburg“ vom 12.06.1995 und vom 12.03.1996 (jeweils von den damaligen Leitern Maier und Blaschke unterzeichnet), dass es sich dabei um vorläufige Maßnahmen handle, die aber mit den Flutmulden-Lösungen Nr. II bzw. Nr. III kombinierbar seien. Leider hat sich diesbezüglich in den letzten 20 Jahren nichts mehr bewegt. Warum eigentlich nicht? Wie ist der aktuelle Stand diesbezüglich? Warum ist nichts vorwärts gegangen in Verbindung mit der HW-Freilegung in Form einer Flutmulde Vohburg?

WWA: Die Flutmuldenlösung wurde im Rahmen der Vorplanung für den Hochwasserschutz Vohburg mit untersucht. Da hierfür ein Raumordnungsverfahren erforderlich gewesen wäre und die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Lösung eines innerstädtischen Ausbaus nicht nachgewiesen werden konnte, wurden diese Planungen nach dem Hochwasser 1994 zurückgestellt. Stattdessen entschied man sich für einen innerstädtischen Ausbau auf ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100). Dieser Wert ist gesetzlich im Landesentwicklungsplan bayernweit einheitlich festgelegt. Da der inzwischen baulich komplett umgesetzte innerstädtische Hochwasserschutz bereits auf das Bemessungshochwasser geplant und realisiert wurde, wurden alle weiteren Planungen für eine Flutmulde eingestellt. Es gibt derzeit auch keine Überlegungen, diese Planungen wieder aufzunehmen, da Vohburg bereits einen HQ100-Schutz besitzt.

Immer wieder fragen Bürgerinnen und Bürger, warum das Ilm-Hochwasser im Katastrophenfall nicht kontrolliert in die östlich gelegenen Wiesen und Felder (sog. „Sechzger“) ausgeleitet werden kann. Der Deich zwischen Rockolding und Teilungswehr wird noch in 2025 „ertüchtigt“, damit er nicht bricht. Ein Überlauf wäre nach Aussagen des Leiters des WWA auf der Bürgerversammlung in Irsching „nicht so dramatisch“. Dann müsste doch auch ein kontrollierbar gesteuertes Ausleiten des Wassers in die Flächen östlich der Ilm mit Ertüchtigung der vorhandenen Wassergräben, die das Abfließen ermöglichen, machbar sein, sodass deutlich weniger Wasser durch die Stadt Vohburg fließen würde. Gleichzeitig müsste der Ortsteil Hartacker und Vohburg-Ost mit einem Erdwall geschützt werden.

WWA: Der östliche Ilmdeich zwischen Rockolding und Hartacker wird demnächst saniert, damit in die dahinterliegenden Wiesen bei einem großen Hochwasser kein Wasser mehr unkontrolliert fließen kann. Nicht so dramatisch wäre ein Überlaufen des westlichen Ilmdeichs, daher wird dieser auch nicht saniert. Ein Überlaufen des rechten Ilmdeiches in den sog. „Sechzger“ würde dazu führen, dass für bebaute Bereiche von Vohburg, Münchsmünster und Neustadt die Gefahr einer Überschwemmung droht. Das ausgeleitete Wasser würde Richtung Osten fließen und könnte erst im Bereich der Ilmmündung wieder zurück in die Donau.

Warum kann im Katastrophenfall die bestehende Mauer an der Bahnhofstraße und im Bleichgries nicht mit mobilen Elementen erhöht werden? Hier würde der Freibord für kurze Zeit an zwei bis drei kritischen Stellen um maximal 40 cm erhöht. Warum sollten die errichteten Mauern dieser geringen Erhöhung mit mobilen Elementen nicht standhalten? Wir benötigen ja nicht meterhohe Elemente. Es ist nicht verständlich, warum dafür ein zusätzliches Planfeststellungsverfahren notwendig ist, das viele Jahre in Anspruch nimmt und das ja bereits anlässlich der Errichtung der Mauern eingeleitet worden war.

WWA: Bei einer planmäßigen Erhöhung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen, egal ob durch Mauern oder mobile Elemente, ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig, um nachteilige Auswirkungen auf Dritte ausschließen zu können. Andernfalls wäre es ein „Schwarzbau“. Außerdem ist die Bewehrung und Fundamentierung der Mauern nicht auf eine Erhöhung von 30–40 cm und den zusätzlichen Wasserdruck ausgelegt. Bei den letzten Hochwassern (2013 und 2024) hat sich auch gezeigt, dass der bestehende Hochwasserschutz in Vohburg funktioniert und die bebauten Bereiche effektiv schützen konnte. Ein „Absaufen“ der Vohburger Innenstadt und Wohnbebauung verbunden mit hohen Sachschäden wurde dadurch faktisch verhindert. Etwaige Veränderungen besonders in der Wasserführung der Ilm würden lediglich dazu führen, dass in anderen Bereichen und anderen Gemeindegebieten zusätzliche Schäden verursacht würden.

Fazit der aktiven Vohburger

Wenn jede zeitlich und örtlich begrenzte Erhöhung der HW-Schutz-Mauern ein Planfeststellungsverfahren erfordert, dann müsste das WWA in Zukunft auch beim Anbringen von Sandsäcken auf der Mauer ein solches Verfahren einleiten. Denn da müsste ja dann auch geprüft werden, ob mit einem Erhöhen des Schutzwalls durch Sandsäcke andere Personen („Dritte“) oder die Statik der Mauer gefährdet sind.

Dieses Argument ist u. E. juristisch nicht haltbar. Niemand wird geschädigt, wenn Sandsäcke auf Mauern angebracht werden, die die Menschen vor Katastrophen schützen, nachdem die Mauern das offensichtlich allein nicht gewährleisten können. Und Gleiches gilt u. E., wenn an Stelle von Sandsäcken örtlich und zeitlich begrenzt mobile Elemente zum Schutz der Bevölkerung angebracht werden.

Außerdem waren und sind die Errichtung von Mauern und Dämmen, die erfreulicherweise für Vohburg vom WWA umgesetzt wurden, immer nur als „Vorgezogene Maßnahmen“ tituliert worden. Nachdem „HQ-100 Hochwässer“ heute offensichtlich nicht – wie suggeriert – alle 100, sondern alle 10 bis 20 Jahre stattfinden, ja sogar in ihren Dimensionen übertroffen werden (siehe HW 2024), ist der als ausreichend angeführte „HQ-100-Schutz“ unter Umständen nicht ausreichend. Deshalb ist es das legitime Anliegen der Bevölkerung, Nachbesserungsmaßnahmen von den zuständigen Ämtern zu fordern.

In dieser Angelegenheit fand im Mai 2025 ein runder Tisch im Büro des Bürgermeisters mit Vertretern des WWA und aller Fraktionen im Stadtrat statt. Derzeit wird untersucht, welche Möglichkeiten es gibt, mit mobilen Elementen die Überschwemmungsgefahr an kritischen Stellen in der Bahnhofstraße und im Bleichgries zu verhindern, ohne einen Eingriff in die Statik der Hochwasserschutzmauern vornehmen zu müssen. Leider kann das WWA seit Wochen seine Planunterlagen für die Hochwasserfreilegung Vohburg nicht vorlegen.

Wir bleiben am Ball und informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

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