Informationsveranstaltung zu Photovoltaik-Anlagen mit Bürgerbeteiligung

Die Aktiven Vohburger organisierten im September 2023 eine Informationsveranstaltung mit dem Thema „Sonnen- und Windstromanlagen mit Bürgerbeteiligung“. Hintergrund dieser Veranstaltung ist, dass derzeit bei der Stadt Vohburg beinahe wöchentlich neue Anfragen zur Errichtung von sog. Freiflächen-Photovoltaikanlagen, insbesondere auf dem nördlichen Gemeindegebiet eingehen.

Inzwischen wurden bereits für drei avisierte Projekte eine Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellungen vorhabenbezogener Bebauungspläne vom Stadtrat jeweils einstimmig beschlossen.

Beispielsweise soll im Norden von Oberhartheim/Pleiling auf einer ca. 35 ha großen Ackerfläche eine solche Photovoltaik-Anlage errichtet und für ca. 30 Jahre wirtschaftlich betrieben werden. Die Aktiven Vohburger begrüßen dieses Ansinnen ebenso wie alle anderen Stadträte, ist dies doch ein wichtiger Schritt in Richtung regenerative Energieerzeugung und CO2 Einsparung. Allerdings handelt es sich dabei um einen großen Eingriff in den Naturraum.

Im Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss des Stadtrates wurden deshalb Richtlinien für derartige Anlagen erarbeitet, die eine transparente Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten, die Grundeigentümer, die Antragsteller und die Träger öffentlicher Belange schaffen.

Diese Richtlinien führen unter anderem Folgendes aus:

Die Stadt Vohburg weist maximal 4% der gesamten landwirtschaftlichen Fläche (2.666 ha) für PV-Freiflächenanlagen mit Einzäunung und Ausgleisflächen aus.

Das entspricht in etwa einer Fläche von 107 ha.

Um eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden wird die Mindestgröße einer Anlage auf ca. 4 ha festgesetzt.

PV-Projekte sollen nicht nur für einzelne Investoren, sondern für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger einen finanziellen Nutzen haben.

Anlagen mit Bürgerbeteiligungen werden deshalb vorrangig genehmigt.

Für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die jeweilige Aufstellung eines Bebauungsplans wird ein entsprechendes Fachbüro von der Stadt Vohburg in Abstimmung mit dem Investor beauftragt.

Vor Beginn der Bauleitplanung ist in einem städtebaulichen Vertrag festzulegen, dass der Investor der Anlage alle Kosten für das Verfahren, die fachlichen Stellungnahmen, die Planungsleistungen, Fachgutachten, Rechtsberatung und die Genehmigung zu tragen hat.

Weitere Bedingungen und Auflagen werden im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag vereinbart etc.

Der durch die Sonne produzierte Strom wird von den Investoren in aller Regel auf dem freien Markt verkauft. Der Gewinn bliebe folglich beim Unternehmen. Die Aktiven Vohburger und die Mehrheit des Stadtrats wünschen sich jedoch, dass wesentliche Erträge der Stromerzeugung den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommen sollten.

Die Richtlinien der Stadt Vohburg räumen deshalb PV-Anlagen mit einer Beteiligung der einheimischen Bevölkerung einen Vorrang ein.
Beispielgebend hierfür ist das Bürgerenergiegenossenschaftsmodell in Pfaffenhofen. Deren Vorstandsvorsitzender Andreas Herrschmann berichtete in der AV-Veranstaltung, dass die BEG im LKR PAF seit 2012 existiert und derzeit über 1200 Mitglieder aus dem gesamten Landkreis aufweist – https://buergerenergie-pfaffenhofen.de/.

Die Genossenschaft unterhält mehrere Projekte im Landkreis und bietet Beteiligungen an. Je nach Vorhaben (Windrad in PAF, PV-Anlage, Biogas-Anlage etc.) unterscheiden sich die Laufzeiten und die Renditen. Herrschmann erklärte auf verständliche Art und Weise die verschiedenen Darlehensformen, Beteiligungsmöglichkeiten, Gesellschaftermodelle sowie rechtliche Besonderheiten.

In der Novembersitzung des Vohburger Stadtrats beantragte die AV-Fraktion, dass sich die Stadt mit der BEG PAF abstimmen soll, um Möglichkeiten der Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger Vohburgs und seiner Ortsteile konkret auszuloten.

Gleichzeitig beantragte die Fraktion der Aktiven Vohburger, dass der Stadtrats-Beschluss vom 15. Nov. 2022, der die Installation von PV-Anlagen auf den Dächern städtischer Gebäude vorsieht, endlich umgesetzt werde.

Bereits vor einem Jahr wurde gemäß eines AV-Antrags vom Institut für Energietechnik Amberg/Weiden (IfE) eine sog. Potentialanalyse erstellt. Darin wurden städtischen Gebäude hinsichtlich ihrer Eignung für die Stromerzeugung durch die Sonne untersucht. Dazu verfasste das IfE eine Prioritätenliste mit allen geeigneten Gebäudedächern und den darauf möglichen Stromerzeugungsleistungen.

Diese Liste muss in den nächsten Jahren sukzessive abgearbeitet werden, darin war sich das Gremium einig.
Denn, bevor immer mehr wertvolles Ackerland mit PV-Anlagen überbaut wird, sollten zunächst die vielen noch freien Dächer für die Solarstromerzeugung genutzt werden.

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